Auskunft Unterlassung und Schadenersaz
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In einem Rechtsstaat es können ständige Rechtsverletzungen nicht tatenlos geduldet und ohne Gegenwehr hingenommen werden. Deshalb sehen wir uns gezwungen mit hoffentlich wenigen Uneinsichtigen Patentrechtverletzer eine kostspielige Prozess zu führen wo wir auf Auskunft (seit wann und in welchem Masse werden unsere Patentrechte verletzt) Unterlassung und Schadenersatz klagen werden nach
BGB § 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Da wir für unsere Erfindung die Patentrechte rückwirkend zum 29.11.2001 bekommen haben und die drahtlosen Internet Zugangspunkte, Dienste und zu dem Verfahren notwendige Endgeräte seit 2005 weit verbreitet sind, deshalb unsere Schadenersatzanspruch bemisst sich auf die uns entgangene 365.-€uro/Anno mal pauschal 5 Jahre = 1825 €uro je lokale Verletzungsstandort.
Der Streitwert bemisst sich demnach auf 1825 €uro je Verletzungsstandort und Patentverletzungsfall.
Wir werden aber auch in der Zukunft alles notwendige dazu unternehmen um kostspielige Patentverletzungsprozesse zu vermeiden und mit allen Beteiligten aussergerichtlich zu einigen.
Für Ihr Verständnis und Entgegenkommen bzw. Kooperationsbereitschaft danken wir Ihnen im voraus.
BGB § 1004
Beseitigungs- und Unterlassungsanspruch(1) Wird das Eigentum in anderer Weise als durch Entziehung oder Vorenthaltung des Besitzes beeinträchtigt, so kann der Eigentümer von dem Störer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen. Sind weitere Beeinträchtigungen zu besorgen, so kann der Eigentümer auf Unterlassung klagen.
Da wir für unsere Erfindung die Patentrechte rückwirkend zum 29.11.2001 bekommen haben und die drahtlosen Internet Zugangspunkte, Dienste und zu dem Verfahren notwendige Endgeräte seit 2005 weit verbreitet sind, deshalb unsere Schadenersatzanspruch bemisst sich auf die uns entgangene 365.-€uro/Anno mal pauschal 5 Jahre = 1825 €uro je lokale Verletzungsstandort.
Der Streitwert bemisst sich demnach auf 1825 €uro je Verletzungsstandort und Patentverletzungsfall.
Wir werden aber auch in der Zukunft alles notwendige dazu unternehmen um kostspielige Patentverletzungsprozesse zu vermeiden und mit allen Beteiligten aussergerichtlich zu einigen.
Für Ihr Verständnis und Entgegenkommen bzw. Kooperationsbereitschaft danken wir Ihnen im voraus.