Die Rechtslage ist eindeutig
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Auf den Seiten von http://www.wi-fi.org/search_products.php finden Sie die weit verbreiteten drahtlosen WLAN Produkte mit welche die Benutzer über die drahtlose WLAN Internet Zugangspunkte entsprechend unsere Erfindung man mobil telefonieren kann.
- PCs and Computing Devices - Adapter Cards
- PCs and Computing Devices - Computers and PDAs
- Voice-Capable Devices - Phones
Diese Geräte gehen mittlerweile in die Tausende und wenn die Benutzer mit diesen Geräten die Möglichkeit haben gratis oder viel billiger ohne Roaminggebühren bzw. ohne teuere Einheiten der Hotel Telefonanlagen zu telefonieren, dann nutzen sie es selbstverständlich bevorzugt gratis oder viel billiger.
Da kommt das Problem, wenn drahtlose Internet Zugangspunkt Hotspot Provider Hoteliers ihre Zugangspunkte gegen unmittelbare Patentverletzungen nicht absichern.
In dem § 10 PatG heisst es, dass es verboten ist Mittel (WLAN Router) die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung anzubieten.
Das Patent hat ferner die Wirkung, daß es jedem Dritten verboten ist, ohne Zustimmung des Patentinhabers im Geltungsbereich dieses Gesetzes anderen als zur Benutzung der patentierten Erfindung berechtigten Personen Mittel, die sich auf ein wesentliches Element der Erfindung beziehen, zur Benutzung der Erfindung im Geltungsbereich dieses Gesetzes anzubieten oder zu liefern, wenn der Dritte weiß oder es auf Grund der Umstände offensichtlich ist, daß diese Mittel dazu geeignet und bestimmt sind, für die Benutzung der Erfindung verwendet zu werden.
http://www.ipwiki.de/patentrecht:mittelbare_patentverletzung
In mehreren 10 000 Hotels sind drahtlose Internet Zugangspunkte bzw. Hotspots aufgestellt, welche dazu geeignet und bestimmt sind darüber erfindungsgemäß mobil zu telefonieren, die Local Service Provider bzw. Hoteliers sind dazu verpflichtet die "Gefährdungstatbestände" an Ihren Location zu verhindern und entweder mit Abschaltung der drahtlose Internet Zugangspunkte bzw. Hotspots oder Kontrolle des Datenverkehrs die mittelbare Patentverletzung bereits im Vorfeld zu verhindern, damit die unmittelbare Patentrechtsverletzende Aktivitäten der Benutzer verhindert werden können.
Um ohne Rechtskonflikt ein drahtlose Internet Zugangspunkte bzw. Hotspots betreiben zu können es sollte durch Lizenzeinkäufe das telefonieren über ihre drahtlose Internet Zugangspunkte bzw. Hotspots zu legalisiert werden.
Zweck
Der in § 10 PatG normierte Gefährdungstatbestand der mittelbaren Patentverletzung bezweckt, die unberechtigte Benutzung der geschützten Erfindung bereits im Vorfeld zu verhindern.1).
Der Tatbestand der mittelbaren Patentverletzung nach § 10 PatG ist von einer unmittelbaren Patentverletzung seitens der Belieferten unabhängig; er hat nicht zur Voraussetzung, daß eine unmittelbare Patentverletzung bereits erfolgt ist,
sondern schützt den Patentinhaber bereits im Vorfeld möglicher unmittelbarer Verletzungshandlungen, indem er nur an einen Willen der Abnehmer, die Mittel patentverletzend zu gebrauchen, anknüpft.2)
Die mittelbare Verletzung ist damit ein „Gefährdungstatbestand“,
welche strafrechtlich geahndet werden kann, auch dann, wenn die unmittelbare Patentverletzung erst gar nicht erfolgte.
Verfahrensansprüche
Bei einem Verfahrensanspruch bezieht sich eine im Patentanspruch genannte Vorrichtung, die zur Ausführung des Verfahrens verwendet wird, regelmäßig auf ein wesentliches Element der Erfindung im Sinne des § 10 Abs. 1 PatG.7)
http://www.ipwiki.de/patentrecht:wesentliches_element_der_erfindung
Da in unserem Fall nicht nur um ein Verfahrensanspruch sondern um ein Verfahrenspatent handelt, "Verfahren für ein Alternatives Mobilfunksystem und Dienstleistungen" es ist mehr als eindeutig, dass bei mobil telefonieren über die lokale drahtlose WLAN Netzwerke um eine wesentliche Element der Erfindung handelt.
In unserem ersten unabhängigen Systemanspruch in dem das Verfahren mit dem Vorrichtung ( drahtlose Internet-Zugangspunkt, Hotspot bzw. WLAN-Router) gleichzeitig beschrieben wird, wird eindeutig dass bei einem drahtlose Internet Zugangspunkt um eine ganz wesentliche Element meine Erfindung handelt.
Damit diese Angelegenheit für Sie sich auch lohnen wird habe ich auf eine prozentuelle Beteiligung bei den ausgehandelten Gelder Ihrerseit gedacht, zumal es ist viel vielversprechender, wenn Sie ein Mail ausschicken und nicht ich.