Geldverdienen mit Telefonieren
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Früher haben auch die Hoteliers mit dem Telefonieren Ihre Gäste gutes Geld verdienen Können. Mit dem Aufkommen der Handys hat kein Mensch mehr die Telefonanlagen der Hotels benutzt und deshalb sind die Telefonanlagen nur noch zu eine verbindliche Installation verkommen, welche nur Kosten verursachen.
Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. hat heute die Möglichkeit für ihre 240.000 Betriebe mit Telekommunikation viel Geld zu verdienen in dem sie den Energieverbrauch und die Strahlenbelastung auf ein Tausendstel der heute verursachten Werte senken können.
Fast alle bekannte Hotspot-Provider verdienen heute für ihre Hotspot Betreiber (Auftraggeber, Hoteliers) viel weniger Geld als möglich. Die Vermittlung und Abrechnung der neue (Mobile-Internet-Telefonie) nicht berücksichtigen und das Feld für Skype.com kampflos überlassen.
Damit haben wir aber ein Problem und zwar, wenn Ihre Hotspot-Provider nich bereit ist den Datenverkehr am Ihren drahtlosen Internet-Zugangspunkt Hotspot zu kontrollieren und Patentrechtverletzungen zu unterbinden dann werden Sie auch als Mitstörer in die Störerhaftung genommen und nach dem § 1004 BGB müssten wir Sie auf Beseitigung und Unterlassung klagen, weil nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Sicher haben Sie in den vergangenen Zeiten öfters gehört, dass sogar private und nicht gewerblich handelnde Anschlussinhaber auf mehrere Tausend €uro Schadenersatz verurteilt worden sind, welche es versäumt haben Urheberrechtsverletzungen über ihre eigene Anschlüsse zu verhindern. Stellen Sie sich vor wie ein Prozess ausgehen mag, wenn die Anschlussinhaber nicht private sondern gewerblich handelt und nicht eine einfache Urheberrechtsverletzung, sonder ein viel höher eingestufte Patentrechtsverletzung in den eigenen Anschlüssen nicht verhindert werden, welche mit eine relative einfach Datenverkehrskontrolle hätte verhindert werden können.
Eine Rechtsprechung wird hier zitiert, damit Sie mit der Denkweise des Gesetzgebers kennenlernen können. Eine Patentverletzung kann, im Fall der so-genannten vorsätzlichen Patentverletzung, strafbar sein. Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Verletzer bewußt und gewollt das Patent verletzt hat, wobei jedoch ein sogenannter bedingter Vorsatz ausreicht. Von einem bedingten Vorsatz spricht man, wenn die Patentverletzung nicht direktes Ziel des Handels war, aber die Patentverletzung vom Verletzer für möglich gehalten wurde und der Verletzer sich mit der Patentverletzung so zu sagen als notwendiges Übel abgefunden hat. In derartigen Fällen kann die Patentverletzung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Soweit hier der Patentverletzer gewerbsmäßig handelt, droht ihm eine Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Das gewerbsmäßige Handeln hat bei der Patentverletzung einen weiteren Nachteil. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft nämlich von Amts wegen und nicht bloß auf Antrag des Patentinhabers. Bei bestehen eines Patentes dürfte man als Dritter das Produkt weder importieren, noch verkaufen, anbieten, besitzen oder sonst in den Verkehr bringen.
Da wir klagen nicht gerne, nur und ausschliesslich in den absolut unlösbaren Fällen und deshalb bitten wir Sie auf das höflichste um Kooperation, damit die indirekte oder man sagt es auch passive mittelbare Rechtsschutzverletzung an Ihren Hotspots in Ihren Location vermieden werden können.
Hand aufs Herz, wie würden Sie es Ihnen gefallen, wenn Ihre Rechte von dritten verletzt würden. Ein ganz kleine Beitrag von Ihnen ist eine ganz grosse Hilfe, Anerkennung für uns für unsere geistiges Eigentum.
Mit WLANFON (Gratis-Mobile-Internet-Telefonie) werden die Hotels wieder in der Lage sein gutes Geld zu verdienen. Es sind einige gute besonders vorschrittliche Telecommunication Service Provider welche für geringe Kosten die Vermittlung und Abrechnung der Telefonaten Ihre Gäste gerne übernehmen.
Als Dankeschön für die kooperierende Unternehmen werden wir noch einige Wettbewerbsvorteile sichern mit unsere Mobile-Mehrwert-Marketing.
Der Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. hat heute die Möglichkeit für ihre 240.000 Betriebe mit Telekommunikation viel Geld zu verdienen in dem sie den Energieverbrauch und die Strahlenbelastung auf ein Tausendstel der heute verursachten Werte senken können.
Fast alle bekannte Hotspot-Provider verdienen heute für ihre Hotspot Betreiber (Auftraggeber, Hoteliers) viel weniger Geld als möglich. Die Vermittlung und Abrechnung der neue (Mobile-Internet-Telefonie) nicht berücksichtigen und das Feld für Skype.com kampflos überlassen.
Damit haben wir aber ein Problem und zwar, wenn Ihre Hotspot-Provider nich bereit ist den Datenverkehr am Ihren drahtlosen Internet-Zugangspunkt Hotspot zu kontrollieren und Patentrechtverletzungen zu unterbinden dann werden Sie auch als Mitstörer in die Störerhaftung genommen und nach dem § 1004 BGB müssten wir Sie auf Beseitigung und Unterlassung klagen, weil nach der Störerhaftung kann derjenige, der – ohne Täter oder Teilnehmer zu sein – in irgendeiner Weise willentlich und adäquat kausal zur Verletzung eines geschützten Gutes beiträgt, als Störer für eine Schutzrechtsverletzung auf Unterlassung in Anspruch genommen werden.
Sicher haben Sie in den vergangenen Zeiten öfters gehört, dass sogar private und nicht gewerblich handelnde Anschlussinhaber auf mehrere Tausend €uro Schadenersatz verurteilt worden sind, welche es versäumt haben Urheberrechtsverletzungen über ihre eigene Anschlüsse zu verhindern. Stellen Sie sich vor wie ein Prozess ausgehen mag, wenn die Anschlussinhaber nicht private sondern gewerblich handelt und nicht eine einfache Urheberrechtsverletzung, sonder ein viel höher eingestufte Patentrechtsverletzung in den eigenen Anschlüssen nicht verhindert werden, welche mit eine relative einfach Datenverkehrskontrolle hätte verhindert werden können.
Eine Rechtsprechung wird hier zitiert, damit Sie mit der Denkweise des Gesetzgebers kennenlernen können. Eine Patentverletzung kann, im Fall der so-genannten vorsätzlichen Patentverletzung, strafbar sein. Ein Vorsatz liegt vor, wenn der Verletzer bewußt und gewollt das Patent verletzt hat, wobei jedoch ein sogenannter bedingter Vorsatz ausreicht. Von einem bedingten Vorsatz spricht man, wenn die Patentverletzung nicht direktes Ziel des Handels war, aber die Patentverletzung vom Verletzer für möglich gehalten wurde und der Verletzer sich mit der Patentverletzung so zu sagen als notwendiges Übel abgefunden hat. In derartigen Fällen kann die Patentverletzung mit Geldstrafen oder Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahren bestraft werden. Soweit hier der Patentverletzer gewerbsmäßig handelt, droht ihm eine Strafe von bis zu 5 Jahren Freiheitsstrafe. Das gewerbsmäßige Handeln hat bei der Patentverletzung einen weiteren Nachteil. In diesem Fall ermittelt die Staatsanwaltschaft nämlich von Amts wegen und nicht bloß auf Antrag des Patentinhabers. Bei bestehen eines Patentes dürfte man als Dritter das Produkt weder importieren, noch verkaufen, anbieten, besitzen oder sonst in den Verkehr bringen.
Da wir klagen nicht gerne, nur und ausschliesslich in den absolut unlösbaren Fällen und deshalb bitten wir Sie auf das höflichste um Kooperation, damit die indirekte oder man sagt es auch passive mittelbare Rechtsschutzverletzung an Ihren Hotspots in Ihren Location vermieden werden können.
Hand aufs Herz, wie würden Sie es Ihnen gefallen, wenn Ihre Rechte von dritten verletzt würden. Ein ganz kleine Beitrag von Ihnen ist eine ganz grosse Hilfe, Anerkennung für uns für unsere geistiges Eigentum.
Mit WLANFON (Gratis-Mobile-Internet-Telefonie) werden die Hotels wieder in der Lage sein gutes Geld zu verdienen. Es sind einige gute besonders vorschrittliche Telecommunication Service Provider welche für geringe Kosten die Vermittlung und Abrechnung der Telefonaten Ihre Gäste gerne übernehmen.
Als Dankeschön für die kooperierende Unternehmen werden wir noch einige Wettbewerbsvorteile sichern mit unsere Mobile-Mehrwert-Marketing.