Handeln Sie korrupt und Sie werden mehr verkaufen!
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Dass die, die korrupt handeln sind immer viel erfolgreicher gewesen, das wissen Sie ja bereits aus Erfahrung. Werden auch Sie noch viel erfolgreicher in dem Sie anbieten und versprechen eines Vorteils und bestechen Sie Ihre Kunden Käufer, Besucher mit gratis mobil telefonieren mailen surfen chatten Songs hören und Filme schauen. Und das schönste ist dabei, dass es Ihnen nichts extra kostet voll legal und nicht verboten.
Indem Sie Ihre DSL Internet Zugang mit Ihren Kunden, Käufer Besucher teilen, haben sie die Möglichkeit in einem Jahr 500.-€uro und mehr in Form von mobile Telekommunikations-Dienstleistungen Ihren Kunden Käufer zu schenken, und zwar so dass es Ihnen kein Cent mehr Extra kostet, da Ihr Breitbandanschluss ist ja eh schon da. Unsere Mottos sind:
Service Service über alles.
Menschen sind käuflich.
Kunden sind Menschen.
Kaufen Sie Kunden.
Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger (Beamte, Gemeinderatsmitglieder) oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor.
Die Vorteilsannahme wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder fünf Jahren (Bestechlichkeit) geahndet.
Der Vorwurf der Vorteilsnahme ist jedoch nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch arbeitsrechtlich und zivilrechtlich: Wird der Vorwurf der Vorteilsnahme zutreffend erhoben, kann der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen und darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz erheben. Die Tat nach Absatz 1 bleibt gemäß Absatz 3 straffrei, wenn der Täter die Annahme des Vorteils sich vor der Übergabe von der zuständigen Behörde hat genehmigen lassen oder unverzüglich bei dieser Behörde Anzeige erstattet und die Behörde die Annahme des Vorteils genehmigt. Wenn Vorteile gefordert werden oder der Vorteilsgewährung eine pflichtwidrige Diensthandlung oder ein pflichtwidriges Nichthandeln zu Grunde liegt (Bestechlichkeit), führt eine Genehmigung nicht zur Straffreiheit.
Derjenige, der den Vorteil gewährt, ist der Vorteilsgewährung ( 333 StGB) bzw., falls der Vorteil als Gegenleistung für eine Verletzung der Dienstpflichten des Amtsträgers gewährt wird, der Bestechung (§ 334 StGB) schuldig.
Zwischen erlaubter Spendenwerbung durch Amtsträger und der unerlaubten Vorteilsnahme hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2004 eine sehr schmale Grenze gezogen. Nach Ansicht des BGH wird die Grenze zur Strafbarkeit bereits überschritten, wenn ein Amtsträger durch Entgegennahme einer Spende "den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erweckt"
Aber Sie dürfen Ihre Kunden unbeschränkt zu Vorteilsannahme verführen und dadurch viel mehr verkaufen als Ihre Konkurrenten. Nutzen Sie diese außergewöhnliche Möglichkeit was Mobile-Mehrwert-Marketing bietet.
Indem Sie Ihre DSL Internet Zugang mit Ihren Kunden, Käufer Besucher teilen, haben sie die Möglichkeit in einem Jahr 500.-€uro und mehr in Form von mobile Telekommunikations-Dienstleistungen Ihren Kunden Käufer zu schenken, und zwar so dass es Ihnen kein Cent mehr Extra kostet, da Ihr Breitbandanschluss ist ja eh schon da. Unsere Mottos sind:
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Kunden sind Menschen.
Kaufen Sie Kunden.
Vorteilsannahme ist eine nach deutschem Strafrecht strafbare Handlung. Sie liegt gemäß § 331 StGB dann vor, wenn ein Amtsträger (Beamte, Gemeinderatsmitglieder) oder ein für den öffentlichen Dienst Verpflichteter für sich oder für einen Dritten für die Dienstausübung einen Vorteil fordert, sich versprechen lässt oder annimmt. Wenn der Amtsträger den Vorteil als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, so liegt Bestechlichkeit (§ 332 StGB) vor.
Die Vorteilsannahme wird mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder fünf Jahren (Bestechlichkeit) geahndet.
Der Vorwurf der Vorteilsnahme ist jedoch nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch arbeitsrechtlich und zivilrechtlich: Wird der Vorwurf der Vorteilsnahme zutreffend erhoben, kann der Arbeitgeber die fristlose Kündigung aussprechen und darüber hinaus Anspruch auf Schadensersatz erheben. Die Tat nach Absatz 1 bleibt gemäß Absatz 3 straffrei, wenn der Täter die Annahme des Vorteils sich vor der Übergabe von der zuständigen Behörde hat genehmigen lassen oder unverzüglich bei dieser Behörde Anzeige erstattet und die Behörde die Annahme des Vorteils genehmigt. Wenn Vorteile gefordert werden oder der Vorteilsgewährung eine pflichtwidrige Diensthandlung oder ein pflichtwidriges Nichthandeln zu Grunde liegt (Bestechlichkeit), führt eine Genehmigung nicht zur Straffreiheit.
Derjenige, der den Vorteil gewährt, ist der Vorteilsgewährung ( 333 StGB) bzw., falls der Vorteil als Gegenleistung für eine Verletzung der Dienstpflichten des Amtsträgers gewährt wird, der Bestechung (§ 334 StGB) schuldig.
Zwischen erlaubter Spendenwerbung durch Amtsträger und der unerlaubten Vorteilsnahme hat der Bundesgerichtshof (BGH) in einem Urteil von 2004 eine sehr schmale Grenze gezogen. Nach Ansicht des BGH wird die Grenze zur Strafbarkeit bereits überschritten, wenn ein Amtsträger durch Entgegennahme einer Spende "den Eindruck der Käuflichkeit in seiner Amtsführung nach Wiederwahl erweckt"
Aber Sie dürfen Ihre Kunden unbeschränkt zu Vorteilsannahme verführen und dadurch viel mehr verkaufen als Ihre Konkurrenten. Nutzen Sie diese außergewöhnliche Möglichkeit was Mobile-Mehrwert-Marketing bietet.